erfahren | effektiv | erfolgreich

Sie benötigen

Rechtsdienstleistungen in höchster juristischer Qualität in ausgewählten Bereichen des Arbeits- und Wirtschaftsrechts, eine professionelle Betreuung Ihrer juristischen Anliegen, eine effektive und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen, eine realistische Einschätzung der Situation und kreative Lösungsansätze sowie eine persönliche und individuelle Betreuung in Einzelfällen als Basis für eine dauerhafte und kontinuierliche Zusammenarbeit.

Wir bieten

ein Team von spezialisierten und hoch qualifizierten Rechtsanwälten und Fachanwälten, eine Arbeitsweise von höchster juristischer Qualität, strategisch denkende und handelnde Berater mit großem Engagement, Flexibilität und langjähriger Berufserfahrung sowie ein kanzleiüberschreitendes Netzwerk von Spezialisten im nationalen und internationalen Bereich.

Arbeitsrecht

Die Fachanwälte des Referats Arbeitsrecht setzen sich seit vielen Jahren erfolgreich für Ihre Belange bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen und deren effizienter Lösung ein. Unsere Beratungspraxis erstreckt sich hierbei auf alle relevanten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir vertreten Sie deutschlandweit in allen Instanzen.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts vertreten wir vor allem mittelständische Unternehmen. Unsere Mandanten schätzen neben unserer fachanwaltlichen Expertise unsere jederzeitige Erreichbarkeit, die schnelle und treffsichere Einschätzung der Situation und unseren Blick für das Wesentliche und Machbare.

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Versicherungsrecht

Mit fachanwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Versicherungsrechts beraten und vertreten wir bundesweit Versicherte, vor allem in den besonders streitanfälligen Bereichen der privaten Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherung.

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NEWS | AKTUELLE URTEILE DER KANZLEI

Vereinbart ein Krankenhaus nur ein 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung und kann es dem Patienten nur ein 2-Bett-Zimmer zur Verfügung stellen, kann das Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer nicht als Wahlleistung abrechnen.

Recht der Privaten Krankenversicherung: medizinische Notwendigkeit der HIFU-Therapie des Prostatakarzinoms

Recht der Privaten Krankenversicherung: GOÄ-Abrechnung der Protonentherapie des Prostatakarzinoms