Die private Krankenversicherung ist ein Bereich, in dem seit Jahrzehnten - sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht - sehr viel gestritten wird.
Da es im Recht der privaten Krankenversicherung meistens auch um medizinische Fragen geht, liegt dieses Rechtsgebiet genau auf der Schnittstelle zwischen dem Medizinrecht und dem Versicherungsrecht.
Wir vertreten seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten bei Problemen mit ihrer privaten Krankenversicherung.
Wir vertreten insoweit ausschließlich Versicherte, nicht Krankenversicherer!
Die von uns betreuten - weit mehr als tausend - Gerichtsverfahren im Bereich des privaten Krankenversicherungsrechts haben gezeigt, dass vor allem um folgende Fragen gestritten wird:
medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, insbesondere von neuen oder alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
korrekte Abrechnung der Leistungen durch Ärzte, Zahnärzte, Zahnlabortechniker, Krankenhäuser, Physiotherapeuten und Heilpraktiker,
Erstattung von Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln,
Dauer von Krankenhausbehandlungen,
Behandlung in sogenannten gemischten Krankenanstalten, insbesondere die Abgrenzung zu Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen,
Änderung oder Beendigung von Krankenversicherungsverträgen oder einzelnen Tarifen durch den Krankenversicherer,
Einführung oder Abschaffung von medizinischen Zuschlägen und deren Angemessenheit,
Umfang von Leistungsausschlüssen, Vorliegen von Vorerkrankungen im Zusammenhang mit fehlenden oder missverständlichen Angaben im Antrag des Krankenversicherten auf Abschluss des Krankenversicherungsvertrags (weitere Informationen),
Versicherungsschutz für Behandlungen von Vorerkrankungen,
Umfang der Leistungspflicht bei Zusatzversicherungen, insbesondere bei Zahnzusatzversicherungen und bei Zusatzversicherungen für ärztliche und andere Wahlleistungen,
Wirksamkeit von Prämienerhöhungen,
Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen,
Kürzung oder Nichtzahlung von Krankentagegeld,
Herabsetzung der Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes durch den Krankenversicherer,
Wechsel in andere Tarife (z. B. in den Basistarif),
fehlerhafte Beratungen durch Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler beim Abschluss oder bei der Änderung von Krankenversicherungsverträgen oder Tarifen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de