Corporate Governance Kodex

 

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (abgekürzt DCGK) ist ein Regelwerk, das vor allem Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Unternehmen enthält, die auf eine gute Unternehmensführung zielen.

Der DCGK soll dazu beitragen, die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung sowohl für nationale als auch für internationale Investoren verständlich und transparent zu machen. Des Weiteren will der Kodex den deutschen Unternehmen Regeln und Werte für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung vorgeben. Hierzu gehört vor allem, dass die Unternehmen ihre Unternehmensziele in einer Weise zu erreichen suchen, die langfristig dem Unternehmen selbst, ihren Eigentümern, aber auch den Kreditgebern, Kunden und Lieferanten, der Gesellschaft und den Bürgern (sog. Stakeholder) dienen. Gleichzeitig soll den Investoren und Aktionären ein Beurteilungskatalog zur Bewertung guter Unternehmensführung bereitgestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotiertenAktiengesellschaft müssen jährlich gemäß § 161Aktiengesetz (AktG) eine Erklärung abgeben, inwieweit sie den DCGK befolgen. Diese Erklärung wird als Entsprechenserklärung bezeichnet.

Inhaltlich enthält der Kodex drei Arten von Bestimmungen, die sich durch den Grad ihrer Verbindlichkeit unterscheiden:

  • Wiedergabe wesentlicher gesetzlicher Regelungen, hauptsächlich des AktG
  • Empfehlungen („Soll“-Vorschriften)
  • Anregungen („Kann“-Vorschriften)

Die Befolgung der Empfehlungen und Anregungen ist freiwillig.