Corporate Governance

Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Der Ordnungsrahmen wird maßgeblich durch Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat und der Unternehmensführung.

Das unternehmensspezifische Corporate Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbild, und Gewohnheit der Unternehmensleitung und -überwachung.

Allgemein kann Corporate Governance aber als die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Regeln, Vorschriften, Werte und Grundsätze verstanden werden, die für Unternehmen gelten und bestimmen, wie diese geführt und überwacht werden.

Kennzeichen guter Corporate Governance:

  • angemessener Umgang mit Risiken, 
  • formelles, transparentes Verfahren für Vorschlag und Wahl der Board-Mitglieder (z. B. breites Spektrum von Personen einbeziehen), 
  • funktionsfähige Unternehmensleitung, 
  • keine Kreuzverflechtung zwischen den Vergütungsausschüssen verschiedener Unternehmen, 
  • Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet, 
  • Transparenz in der Unternehmenskommunikation, 
  • Wahren der Interessen verschiedener Gruppen (z. B. der Stakeholder).