Für Arbeitnehmer

Unser Expertenteam im Referat Arbeitsrecht hat sich seit vielen Jahren bei der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern einen exzellenten Ruf erarbeitet.

Neben Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke bringen wir Kompetenz und Erfahrung mit, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Lehner und Kollegen kann auf den Erfahrungsschatz von hunderten von erfolgreich abgeschlossenen Verfahren aufbauen.

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Vergütungsvereinbarungen sowie Dienstwagenregelungen,
  • Prüfung von Abmahnungen,
  • Prüfung von Befristungsabreden,
  • Prüfung von Versetzungen/Umsetzungen,
  • Prüfung von Kündigungen/Änderungskündigungen,
  • Anhörung des Betriebsrates gem. §§ 102 ff. BetrVG,
  • Zustimmung des Integrationsamtes bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten gem. §§ 85 ff SGB IX,
  • Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörden bei (werdenden) Müttern und Elternzeitlern gem. § 9 MuSchG und § 18 BEEG,
  • Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
  • Vermeidung von Sperrzeiten und von Kürzungen beim Arbeitslosengeld,
  • Freistellung und Urlaubsabgeltung,
  • vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverboten,
  • Prüfung und Verhandlung von Zeugnissen. 

 
Auch in diesen Bereichen sind wir gerne für Sie tätig:

  • Mobbing,
  • Datenschutz,
  • Arbeitssicherheit,
  • Mindestlohn und sonstige Lohn- und Gehaltsfragen,
  • Urlaubsgewährung oder -abgeltung. 


Natürlich übernehmen wir auch gerne die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Berufsausbildung, wenn Sie als Auszubildender Streitigkeiten mit Ihrem Ausbilder z.B. wegen der Freistellung, einer fristloser Kündigung oder der Vergütung haben.

Weiterhin beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts, unter anderem bei Fragen zum Insolvenzausfallgeld und bei Fragen zur Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle.

Zudem klären wir für Sie gerne den sozialversicherungsrechtlichen Status im Rahmen von Scheinselbständigkeiten. 

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prozessvertretung in all diesen Fällen vor den Gerichten aller drei Instanzen im gesamten Bundesgebiet.

Aufgrund unserer Fachexpertise und langjährigen Erfahrungen können wir den weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und die theoretischen Prozessrisiken sehr gut einschätzen. Dies führt nicht nur zu einem schnellen, sondern auch zu einem juristisch und betriebswirtschaftlich optimalen Prozessergebnis.

 

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Bernhard Lehner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
lehner@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwältin Katharina Schumann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
schumann@no-spam-pleaselehner-kollegen.de