Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.
Kaufleute unterliegen in Deutschland und weltweit einem Sonderrecht, das Teilgebiete ihrer Geschäftstätigkeit regelt. Diese Teilgebiete sind in Spezialgesetzen wie Handelsgesetzbuch (HGB) und dessen Nebengesetzen wie Scheckrecht (SchG) und Wechselrecht (WG) kodifiziert. Im weiteren Sinne gehören auch die Normen des Gesellschaftsrechts, Wertpapier-, Bank-, Kapitalmarkt- und Börsenrechts zum Handelsrecht.
Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte (so genanntes „subjektives System“; vgl.§§ 345, 343 HGB). Anders als es der Name vermuten lässt, gilt das heutige Handelsrecht nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk, Industrie, Urerzeugung und die Gruppe der Dienstleister außerhalb der freien Berufe (etwa Gastronomie, Taxiunternehmen, Kinos).
Relevant ist u. a. auch das Handelsvertreterrecht, das im HGB statuiert ist und die Beziehung zwischen Auftraggeber und Handelsvertreter regelt (Provisionsanspruch, Wettbewerbsverbot usw.).