Mobbing

„Mobbing“ wird definiert als eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz entweder zwischen Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmer und den Vorgesetzten, bei der jemand systematisch und oft über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel oder dem Ergebnis des Ausstoßes aus der Gemeinschaft direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Die zahlreichen in Betracht kommenden Handlungen können darin bestehen, dass der Betroffene tätlich angegriffen oder auch nur geringschätzig behandelt, von der Kommunikation ausgeschlossen, beleidigt oder diskriminiert wird. Das BAG hat Mobbing gekennzeichnet als das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.

Werden Sie gemobbt, z.B. durch Beleidigungen durch Vorgesetzte oder Kollegen, durch Übertragung sinnwidriger Aufgaben, durch willkürliche Versetzungen? Dann sollten Sie sich wehren und dem Arbeitgeber anzeigen, welche konkreten Handlungen Dritter Sie beeinträchtigen und ggf. sogar in der Ehre oder der Gesundheit verletzen.

Welche Maßnahmen können Sie konkret ergreifen bzw. vom Arbeitgeber verlangen? Der erste Schritt ist, das Mobbing beim Vorgesetzten oder Arbeitgeber - am besten schriftlich - anzuzeigen und die Unterlassung zu verlangen.

Der Arbeitgeber kann den Mobber unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesrügen, abmahnen, versetzen und ggf. mit einer Betriebsbuße belegen und gegebenenfalls ordentlich bzw. im äußersten Fall sogar außerordentlich verhaltensbedingt kündigen. Darüber hinaus begründen Mobbinghandlungen keinen Sonderkündigungsschutz für deren Opfer. Sie können aber zur Treu- und Sittenwidrigkeit einer Kündigung in der Probezeit führen, wenn der Arbeitgeber sie sich zu Eigen macht und die Kündigung aus willkürlichen oder verwerflichen Motiven ausspricht. Den Opfern steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung und ggf. ein Schadensersatzanspruch sowie ein Schmerzensgeldanspruch zu. Zudem hat das Mobbing-Opfer ggf. ein Kündigungsrecht.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Bernhard Lehner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
lehner@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwältin Katharina Schumann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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