Für Unternehmen

Wir verfügen über eine langjährige und tiefgehende Expertise in der Beratung und Vertretung von Unternehmern und mittelständischen Unternehmen, und zwar in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Hierbei begleiten wir Sie nicht nur in Wachstumsphasen, sondern auch in Situationen, in denen Justierungen der Unternehmensstrategie Veränderungen für Ihr Personal mit sich bringen.

Wir beraten und unterstützen das Management und HR-Abteilungen insbesondere

- bei personellen Großprojekten wie der Fusion, dem Transfer oder dem Abbau von Personal,
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im Rahmen der laufenden Personalarbeit bei alltäglichen Fragen wie der Eingehung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
- im Bereich des Datenschutzes,
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bei der Arbeitssicherheit,
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beim gesetzlichen Mindestlohns,
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bei Lohn- und Gehaltsfragen und
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bei der Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung.

Im individuellen Arbeitsrecht liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit in folgenden Bereichen:

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Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstverträgen und sonstigen Dienstverträgen,
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Verhandlung und Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen, einschließlich Dienstwagenregelungen und Altersvorsorgemodellen,
- Beratung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Abmahnung und Versetzung,
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Beratung und Vertretung bei personellen Abbaumaßnahmen,
Beratung bei der Anhörung des Betriebsrates gem. §§ 102 ff. BetrVG, 
- Beratung bei der Zustimmung des Integrationsamtes bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten gem. §§ 85 ff SGB IX,
- Beratung bei Zulässigkeitserklärungen der zuständigen Behörden bei (werdenden) Müttern und Elternzeitlern gem. § 9 MuSchG und § 18 BEEG,
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Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- Gestaltung und Verhandlung von Zeugnissen,
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen.

Auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir Sie gerne. Wir klären für Sie die Art und den Umfang der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte und der jeweiligen Kostentragungspflichten und beraten Sie in diesem Bereich umfassend und kompetent, um Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien zu vermeiden bzw. schnell und rechtssicher zu lösen.

Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

- Beratung bei der Verhandlung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, einschließlich der Vertretung in Einigungsstellen,
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Vertretung und Beratung in Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen,
- umfassende Vertretung und Beratung in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Betriebsparteien und ihren Organen durch alle Instanzen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch in dem an das Arbeitsrecht angrenzenden Bereich des Sozialversicherungsrechtes. Dies betrifft insbesondere den Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung und der Scheinselbständigkeit sowie die Meldung bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen.

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der strategischen und organisatorischen Planung von Restrukturierungen ebenso wie bei der laufenden Weiterentwicklung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Vergütungsvereinbarungen.

Im arbeitsrechtlichen Bereich übernehmen wir die Prozessvertretung vor den Gerichten aller drei Instanzen im gesamten Bundesgebiet.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Bernhard Lehner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
lehner@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwältin Katharina Schumann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
schumann@no-spam-pleaselehner-kollegen.de