private Unfallversicherung

 

Lehner und Kollegen berät und vertritt bundesweit Mandanten bei Problemen mit ihrer privaten Unfallversicherung.

Wir vertreten insoweit ausschließlich Versicherte, nicht Versicherer!

Die private Unfallversicherung ist für die Versicherungsunternehmen ein äußerst lukratives Geschäft. Das statistische Jahrbuch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für 2012 weist - bei einer Anzahl von rund 27 Millionen Verträgen - für den Versicherungszweig der privaten Unfallversicherung jährliche Beitragseinnahmen von rund 6,5 Milliarden EURO aus. Diesen Beitragseinnahmen stehen aber nur jährliche Leistungen von lediglich rund 3,0 Milliarden EURO gegenüber.

Ein entscheidender Grund für dieses deutliche Ungleichgewicht zu Lasten der Versicherten ist die seit Jahren wachsende Neigung der Versicherer, ihre Versicherten (auch) in der privaten Unfallversicherung gerade dann "im Regen" stehen zu lassen, wenn die Versicherten die Unterstützung der Versicherer oftmals am dringendsten benötigen.

Unter der aussagekräftigen Überschrift "Mürbe machen" hat die Süddeutsche Zeitung vom 21.03.2013 die übergeordnete Strategie der Unfallversicherer beschrieben. Danach spielen die Versicherer regelmäßig auf Zeit und fordern oft Dokumente und zahllose Atteste nur mit dem Ziel an, den Versicherten so zu erschöpfen, um ihn letztlich mit Abschlagszahlungen abspeisen zu können.

  • Ganz zentral, und von den Versicherten meistens in ihrer Bedeutung verkannt, ist immer die im jeweiligen Versicherungsvertrag vorgesehene Frist (meistens eine 15-Monats-Frist), innerhalb derer ein Arzt die Invalidität des verunfallten Versicherten festgestellt haben muss. Hier können nicht nur Fristversäumnisse, sondern auch Ungenauigkeiten des Arztes bei der Formulierung des Dauerschadens zum endgültigen Verlust von Leistungsansprüchen führen.
  • Auch bietet eine ganze Reihe von Leistungs- und Risikoausschlüssen im Versicherungsvertrag (z. B. bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen oder krankhaften Störungen infolge von psychischen Reaktionen) Möglichkeiten für die Versicherer, Leistungen zu verweigern. Gerne und oft stützen die privaten Unfallversicherer ihre Ablehnungen bzw. Leistungskürzungen auf den Einwand, dass angeblich andere Ursachen für die Gesundheitsbeschädigung oder deren Folgen ursächlich seien und leugnen gleichzeitig die Kausalität des Unfalls für das Beschwerdebild des Versicherten. Besonders betroffen von diesem Einwand sind z. B. Unfallverletzungen im Bereich der Schulter.
  • Einen weiten Spielraum glauben die Versicherungen auch bei der Auslegung der Gliedertaxe zu haben. Insoweit haben sich als besonders streitanfällig die in den Gliedertaxen verwendeten Formulierungen "Arm im Schultergelenk", "Fuß im Fußgelenk" und "Hand im Handgelenk" erwiesen. Im Zusammenhang mit diesem Fragenkomplex ignorieren die Versicherer regelmäßig die bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Gliedertaxe viel günstiger für die verunfallten Versicherten auslegt, als die Versicherer dies wahrhaben wollen.

Unsere Aufgabe ist es daher vor allem, unsere Mandanten - so früh wie möglich nach dem Unfall - durch das Dickicht der privaten Unfallversicherung zu lotsen und die Mandanten und ihre Ärzte vor den zahlreichen Fallstricken der privaten Unfallversicherung zu bewahren und ihre Rechte durchzusetzen.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sind übrigens Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer privaten Unfallversicherung in aller Regel vom Rechtsschutz umfasst. Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir kostenfrei.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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