Lehner und Kollegen berät und vertritt bundesweit Mandanten bei Problemen mit ihrer privaten Unfallversicherung.
Wir vertreten insoweit ausschließlich Versicherte, nicht Versicherer!
Die private Unfallversicherung ist für die Versicherungsunternehmen ein äußerst lukratives Geschäft. Das statistische Jahrbuch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für 2012 weist - bei einer Anzahl von rund 27 Millionen Verträgen - für den Versicherungszweig der privaten Unfallversicherung jährliche Beitragseinnahmen von rund 6,5 Milliarden EURO aus. Diesen Beitragseinnahmen stehen aber nur jährliche Leistungen von lediglich rund 3,0 Milliarden EURO gegenüber.
Ein entscheidender Grund für dieses deutliche Ungleichgewicht zu Lasten der Versicherten ist die seit Jahren wachsende Neigung der Versicherer, ihre Versicherten (auch) in der privaten Unfallversicherung gerade dann "im Regen" stehen zu lassen, wenn die Versicherten die Unterstützung der Versicherer oftmals am dringendsten benötigen.
Unter der aussagekräftigen Überschrift "Mürbe machen" hat die Süddeutsche Zeitung vom 21.03.2013 die übergeordnete Strategie der Unfallversicherer beschrieben. Danach spielen die Versicherer regelmäßig auf Zeit und fordern oft Dokumente und zahllose Atteste nur mit dem Ziel an, den Versicherten so zu erschöpfen, um ihn letztlich mit Abschlagszahlungen abspeisen zu können.
Unsere Aufgabe ist es daher vor allem, unsere Mandanten - so früh wie möglich nach dem Unfall - durch das Dickicht der privaten Unfallversicherung zu lotsen und die Mandanten und ihre Ärzte vor den zahlreichen Fallstricken der privaten Unfallversicherung zu bewahren und ihre Rechte durchzusetzen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sind übrigens Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer privaten Unfallversicherung in aller Regel vom Rechtsschutz umfasst. Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir kostenfrei.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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