Versicherungsrecht

Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt.

Wir beraten und vertreten bundesweit Versicherte, und zwar vor allem auf dem Gebiet des Personenversicherungsrechts.

Wie Sie auch den von uns erstrittenen Urteilen entnehmen können, sind die konfliktträchtigsten Bereiche vor allem:

  • Haftung der Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter,
  • Betriebsunterbrechungsversicherung.

 

Meistens stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Liegt überhaupt ein Versicherungsfall vor?
  • Was ist versichert?
  • Wann beginnt und endet der Versicherungsfall?
  • Wer muss was wie beweisen?
  • Welche Anzeige-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten hat der Versicherte?
  • Inwieweit darf der Versicherer insbesondere Auskünfte von Ärzten und Krankenversicherungen verlangen?
  • Inwieweit sind Vorerkrankungen des Versicherten für den Versicherungsfall relevant?
  • Inwieweit muss sich der Versicherte von Ärzten der Versicherung begutachten lassen?
  • Inwieweit muss der Versicherte einen Privatgutachter beauftragen?
  • Welche Fristen muss der Versicherte beachten?
  • Welche Fehler sollte der Versicherte im Versicherungsfall vermeiden?
  • Inwieweit darf sich der Versicherer auf Leistungs- und Risikoausschlüsse berufen?
  • Wann verjähren die Ansprüche des Versicherten?
  • Wie schnell muss der Versicherer den Versicherungsfall bearbeiten?
  • Inwieweit durfte der Versicherer den Versicherungsvertrag einseitig beenden oder ändern?
  • Welche Rechte und Leistungsansprüche bestehen, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag beendet hat?
  • Inwieweit ist eine Rechtsschutzversicherung im Falle von Streitigkeiten einstandspflichtig?


Die Vielfalt der möglichen Fragestellungen, von denen die Regulierungsentscheidung des Versicherers abhängt, erfordert es, dass Versicherungsstreitigkeiten in die Hände von Spezialisten gegeben werden.

Dies gilt umso mehr, weil zum einen nicht alle Richter im Versicherungsrecht spezialisiert sind und weil zum anderen vor Gericht die Gefahr einer „Waffenungleichheit“ besteht: auf der einen Seite die finanzstarken Versicherer mit Verschleppungs- und Verzögerungstaktiken und den großen Anwaltskanzleien, auf der anderen Seite der oft finanzschwache Versicherte, der eine schnelle Regulierung seines Versicherungsfalls benötigt.

Da wir seit langem auch auf dem Gebiet des Medizinrechts fachanwaltlich tätig sind, werden wir oft von Ärzten und Krankenhäusern empfohlen, wenn Patienten Ärger mit privaten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de