Für Vorstände und Geschäftsführer

Einen Tätigkeitsschwerpunkt des Fachbereichs Arbeitsrecht in der Kanzlei Lehner und Kollegen bildet seit vielen Jahren die Vertretung von Organmitgliedern in ihren persönlichen Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten. Lehner und Kollegen wird in diesem Bereich häufig auch von Großkanzleien empfohlen, zumal diese selbst derartige Mandate aufgrund von Interessenkollisionen nicht selbst vertreten können oder aus geschäftspolitischen Gründen nicht vertreten wollen.

Bei der Beratung von Vorständen und Geschäftsführern sind Besonderheiten zu beachten, die sich aus der Stellung als Organ einer Gesellschaft ergeben. Derartige Mandate befinden sich an der Schnittstelle zwischen den Fachbereichen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Diese Schnittstelle deckt Lehner und Kollegen durch entsprechende Spezialisierung und Spezialwissen bestens ab.


Wir beraten und vertreten Vorstände und Geschäftsführer bei der Anbahnung und der Ausgestaltung ihrer Dienstverträge. Eine optimale Vertragsgestaltung bildet aus unserer Sicht den Schlüssel für die Stärke der eigenen künftigen Verhandlungsposition, auch im Konfliktfall. Während laufender Vertragsverhältnisse beraten wir, ohne dass wir hierbei selbst in Erscheinung treten, bei auftretenden Fragen, etwa im Rahmen von Vertragsverlängerungen, bei Umwandlungen, bei Anpassungen von Vergütungsmodellen oder bei Haftungsfragen. Kommt es zur Abberufung aus der Organstellung und zur Beendigung von Dienstverhältnissen, vertreten wir Vorstände und Geschäftsführer bei der Verhandlung und dem Abschluss von Ausscheidens- und Abwicklungsvereinbarungen, auch - soweit erforderlich - im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.


Weil Lehner und Kollegen in diesem Bereich häufig auch Unternehmen vertritt, besitzen wir eine treffsichere Expertise für die Position des Unternehmens, die Einschätzung von Stärken und Schwächen und das jeweils Machbare. Dies erweist sich insbesondere in Trennungssituationen als besondere Verhandlungsstärke von Lehner und Kollegen. Auch wenn wir selbst davon überzeugt sind, dass gerade für Vorstände und Geschäftsführer auf der einen Seite und für die Unternehmen auf der anderen Seite Verhandlungslösungen in Trennungsszenarien zu bevorzugen sind, kommt es immer wieder vor, dass zunächst gerichtliche Verfahren eingeleitet und durchgefochten werden müssen, um am Ende erfolgreich zu sein und das optimale Ergebnis zu erzielen.


Die nachfolgende Aufzählung zeigt Ihnen Beispiele unserer Beratungspraxis:

  • Beratung bei der Verhandlung und Gestaltung von Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen, einschließlich Regelungen zu Vergütungsmodellen, Altersvorsorgemodellen, Wettbewerbsregelungen, Change-Of-Control Regelungen und versicherungsrechtlichen Fragestellungen (D&O-Versicherung),
  • Beratung und Vertretung in Trennungsszenarien,
  • Beratung und Vertretung bei der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, einschließlich steuerlicher Aspekte,
  • Beratung und Vertretung in haftungsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Abwehr von Schadensersatzforderungen,
  • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen von Vorständen und Geschäftsführern,
  • Statusfeststellungsverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status.

 

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Bernhard Lehner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
lehner@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwältin Katharina Schumann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
schumann@no-spam-pleaselehner-kollegen.de