Die arbeitsrechtlichen Spezialisten unserer Kanzlei, die alle über einen Fachanwaltstitel und langjährige Expertise verfügen, beraten und vertreten außergerichtlich als auch deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Neben Unternehmern und mittelständischen Unternehmen beraten und vertreten wir auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie in angrenzenden Rechtsgebieten.
Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
Natürlich übernehmen wir auch die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung, sowohl auf Seiten des Ausbilders als auch auf Seiten des Auszubildenden.
Zudem klären wir für Sie gerne den sozialversicherungsrechtlichen Status mitarbeitender Gesellschafter, Geschäftsführer und mitarbeitender Familienmitglieder im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Gleichfalls klären wir Fragen im Rahmen von Scheinselbständigkeiten.
Neben der Bearbeitung konkreter Fälle fungieren wir auch gerne als Ihre externe Personal- und Rechtsabteilung und beraten Personaler und Management in alltäglichen Fragen bei der Eingehung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, im Bereich des Datenschutzes, der Arbeitssicherheit oder aktuell im Bereich des Mindestlohns. Auch bei Lohn- und Gehaltsfragen oder der Urlaubsgewährung bzw. -abgeltung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Zudem unterstützen wir Sie auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, wie vor allem dem Betriebsverfassungsrecht. Wir klären die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte und Kostentragungspflichten, aber auch die Rechte des Arbeitgebers und beraten Sie umfassend und kompetent, um Streitigkeiten mit dem Betriebspartner zu vermeiden bzw. schnell und rechtssicher zu klären.
Weiterhin beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts, u. a. bei Fragen zum Insolvenzausfallgeld und der Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prozessvertretung in all diesen Fällen vor den Gerichten aller drei Instanzen im gesamten Bundesgebiet. Soweit vom Mandanten gewünscht und aus unserer Sicht sinnvoll, versuchen wir stets vorab und auch während des Verfahrens eine gütliche Einigung zu erzielen.
Aufgrund unserer Fachexpertise und langjährigen Erfahrungen können wir den weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und die theoretischen Prozessrisiken sehr gut einschätzen. Dies führt nicht nur zu einem schnellen, sondern auch zu einem juristisch und betriebswirtschaftlich optimalen Prozessergebnis.
Mit unserem Newsletter halten wir Sie über aktuelle arbeitsrechtliche Themen auf dem Laufenden und klären typische Fragen im Bereich des Arbeitsrechts, die immer wieder auftauchen.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Bernhard Lehner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
lehner@no-spam-pleaselehner-kollegen.de
Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de
Rechtsanwältin Katharina Schumann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
schumann@no-spam-pleaselehner-kollegen.de