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Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 13.06.2024

Vereinbart ein Krankenhaus nur ein 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung und kann es dem Patienten nur ein 2-Bett-Zimmer zur Verfügung stellen, kann das Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer nicht als Wahlleistung abrechnen.