Vereinbart ein Krankenhaus nur ein 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung und kann es dem Patienten nur ein 2-Bett-Zimmer zur Verfügung stellen, kann das Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer nicht als Wahlleistung abrechnen.
Vereinbart ein Krankenhaus nur ein 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung und kann es dem Patienten nur ein 2-Bett-Zimmer zur Verfügung stellen, kann das Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer nicht als Wahlleistung abrechnen.
Recht der Privaten Krankenversicherung: medizinische Notwendigkeit der HIFU-Therapie des Prostatakarzinoms
Recht der Privaten Krankenversicherung: GOÄ-Abrechnung der Protonentherapie des Prostatakarzinoms