private Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht einfach. Probleme gibt es aber seltener als viele Versicherte dies vermuten.

Die wenigsten Versicherten schätzen ihren eigenen Fall allerdings richtig ein. Das Internet verwirrt die Versicherten zudem meistens mehr als es aufklärt. Versicherte sollten sich daher nicht durch allzu viele Informationen aus dem Internet verrückt machen lassen! Daher ist es schon sinnvoll, dass der Leistungsantrag - meistens im Hintergrund - fachanwaltlich begleitet wird, um zu vermeiden, dass Versicherte unnötige Fehler machen, Fehleinschätzungen unterliegen oder sich unberechtigte Sorgen und Ängste machen. Insbesondere bei Versicherten mit psychischen und psychosomatischen Krankheitsbildern gilt es, diese Versicherten bei der Antragstellung zu motivieren und bei ihnen Ängste und Blockaden abzubauen.

Lehner und Kollegen übernimmt diese fachanwaltliche Begleitung beim Leistungsantrag.

Lehner und Kollegen beantwortet überdies alle Fragen, die sich im Falle einer Berufsunfähigkeit regelmäßig stellen, insbesondere Fragen

  • zum Arbeitsverhältnis
  • zur Fortführung/Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit
  • zum Kranken(tage)geld
  • zur Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit
  • zur Schwerbehinderung
  • zum Arbeitslosengeld

Im Falle einer Ablehnung von Berufsunfähigkeitsleistungen berät und vertritt Lehner und Kollegen Versicherte auch bundesweit vor Gericht.

Wir vertreten ausschließlich Versicherte, nicht Berufsunfähigkeitsversicherer!

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft vom Rechtsschutz umfasst, allerdings in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Leistungsablehnung des Berufsunfähigkeitsversicherers.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de