Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 13.06.2024
Vereinbart ein Krankenhaus nur ein 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung und kann es dem Patienten nur ein 2-Bett-Zimmer zur Verfügung stellen, kann das Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer nicht als Wahlleistung abrechnen.