Unternehmen

Wir bieten Ihrem Unternehmen externe Unterstützung bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Personal- und Rechtsabteilung. Viele Unternehmen nutzen insoweit bereits unser Dienstleistungsangebot im Rahmen der täglichen Personalarbeit für eine punktuelle Zweitmeinung ("second opinion") oder im Rahmen einer Dauerberatung als externe Rechtsabteilung.

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Vorstände und Geschäftsführer

Sie erhalten von uns eine hochqualifizierte Beratung, losgelöst von den eigenen Interessen des Unternehmens, für das Sie tätig sind. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung, Änderung und Beendigung Ihres Dienstvertrages. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch, falls es zur Abberufung aus der Organstellung kommen sollte oder falls Ihnen Pflichtverletzungen vorgeworfen werden und insoweit Haftungsfragen zu klären sind.

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Führungskräfte und Leitende Angestellte

Sie befinden sich als Führungskraft in exponierter Stellung und Funktion? Auch wenn arbeitsrechtliche Grundsätze auf Ihr Anstellungsverhältnis anwendbar sind, gibt es viele Besonderheiten zu berücksichtigen, die mit Ihrer Stellung innerhalb der Organisation zusammenhängen. Wir bringen diese besondere Expertise und Erfahrung mit, um Sie optimal beraten und Ihre Interessen nachhaltig vertreten zu können. 

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Arbeitnehmer

Seit mehr als zehn Jahren beraten und vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen bei sämtlichen Fragen rund um ihr Arbeitsverhältnis, und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Schwerpunkte unserer fachanwaltlichen Tätigkeit sind insbesondere Kündigungsschutz- und Vergütungsklagen beim Arbeitsgericht.

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Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Spezialisten unserer Kanzlei, die alle über einen Fachanwaltstitel und langjährige Expertise verfügen, beraten und vertreten außergerichtlich als auch deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Neben Unternehmern und mittelständischen Unternehmen beraten und vertreten wir auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie in angrenzenden Rechtsgebieten. 

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstverträgen und Vergütungsvereinbarungen sowie Dienstwagenregelungen,
  • Erstellung und Prüfung von Abmahnungen,
  • Prüfung und Gestaltung von Befristungsabreden,
  • Prüfung von Versetzungen/Umsetzungen,
  • Erstellung und Prüfung von Kündigungen/Änderungskündigungen,
  • Anhörung des Betriebsrates gem. §§ 102 ff. BetrVG,
  • Zustimmung des Integrationsamtes bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten gem. §§ 85 ff SGB IX,
  • Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörden bei (werdenden) Müttern und Elternzeitlern gem. § 9 MuSchG und § 18 BEEG, 
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
  • Vermeidung von Sperrzeiten und Kürzungen beim Arbeitslosengeldbezug,
  • Freistellung und Urlaubsabgeltung,
  • vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverboten,
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Zeugnissen. 


Natürlich übernehmen wir auch die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung, sowohl auf Seiten des Ausbilders als auch auf Seiten des Auszubildenden.

Zudem klären wir für Sie gerne den sozialversicherungsrechtlichen Status mitarbeitender Gesellschafter, Geschäftsführer und mitarbeitender Familienmitglieder im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Gleichfalls klären wir Fragen im Rahmen von Scheinselbständigkeiten. 

Neben der Bearbeitung konkreter Fälle fungieren wir auch gerne als Ihre externe Personal- und Rechtsabteilung und beraten Personaler und Management in alltäglichen Fragen bei der Eingehung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, im Bereich des Datenschutzes, der Arbeitssicherheit oder aktuell im Bereich des Mindestlohns. Auch bei Lohn- und Gehaltsfragen oder der Urlaubsgewährung oder -abgeltung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 

Zudem unterstützen wir Sie gerne auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, wie vor allem dem Betriebsverfassungsrecht. Wir klären die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte und Kostentragungspflichten, aber auch die Rechte des Arbeitgebers und beraten Sie umfassend und kompetent, um Streitigkeiten mit dem Betriebspartner zu vermeiden bzw. schnell und rechtssicher zu klären. 

Weiterhin beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts, u. a. bei Fragen zum Insolvenzausfallgeld und der Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle. 

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prozessvertretung in all diesen Fällen vor den Gerichten aller drei Instanzen im gesamten Bundesgebiet. Soweit vom Mandanten gewünscht und aus unserer Sicht sinnvoll, versuchen wir stets vorab und auch während des Verfahrens eine gütliche Einigung zu erzielen. 

Aufgrund unserer Fachexpertise und langjährigen Erfahrungen können wir den weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und die theoretischen Prozessrisiken sehr gut einschätzen. Dies führt sie nicht nur zu einem schnellen, sondern auch zu einem juristisch und betriebswirtschaftlich optimalen Prozessergebnis.

 

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Bernhard Lehner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
lehner@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwalt Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
wenzel@no-spam-pleaselehner-kollegen.de

Rechtsanwältin Katharina Schumann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
schumann@no-spam-pleaselehner-kollegen.de