Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer abgeschlossen und bildet somit die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Einzelne Inhalte des Arbeitsvertrages können durch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.

Rechtliche Grundlagen eines Arbeitsvertrages sind §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Da für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann der Arbeitsvertrag sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Ist ein Arbeitnehmer nicht nur als vorübergehende Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt worden, so muss der Arbeitgeber gemäß § 2 NachwG (Nachweisgesetz) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und diese dem Arbeitnehmer aushändigen.

Bei befristeten Arbeitsverträgen muss auf jeden Fall die Schriftform gewählt werden, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag als abgeschlossen gilt, vgl. § 14 Abs. 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Die Niederschrift muss mindestens beinhalten: 

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien, 
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer des Arbeitsverhältnisses, 
  • Arbeitsort bzw. Hinweis auf verschiedene Arbeitsorte, 
  • Tätigkeitsbeschreibung, 
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgeltes und deren Fälligkeit, 
  • Arbeitszeit, 
  • Urlaubsdauer, 
  • Kündigungsfrist, 
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.


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