Bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit muss ein gerichtlicher Sachverständiger nicht detailliert angeben, welche beruflichen Einzeltätigkeiten mit welchem Prozentsatz krankheitsbedingt eingeschränkt sind.
Bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit muss ein gerichtlicher Sachverständiger nicht detailliert angeben, welche beruflichen Einzeltätigkeiten mit welchem Prozentsatz krankheitsbedingt eingeschränkt sind.